[Werbung, unbezahlt] So ihr Lieben, melde mich mal wieder zu Wort mit dem vorerst letzten Artikel zum Thema Betriebsrat, dann kommt mal was neues.
Vorab ein kurzer Exkurs: Ich werde ab und zu gefragt, ob ich meine Artikel mit KI erstelle. Wenn ich das dann verneine, sind die Leute oft irritiert und wundern sich, dass ich mir freiwillig so viel vermeintlich unnötige Zusatzarbeit mache. Um das einmal richtig aufzuklären: Ich schreibe diesen Blog vor allem, um mich selber fachlich auf dem Laufenden zu halten. Das würde nur bedingt funktionieren, wenn ich die Recherchearbeit auslagere 🙂 Dass einige von euch meine Artikel auch lesen, freut mich natürlich riesig, ist aber ehrlich gesagt nicht der Primärzweck, eher so „sharing is caring“.
Abgesehen davon arbeite ich wahnsinnig gerne mit KI, genauer gesagt mit Perplexity Pro. Ich nutze KI allerdings nicht für Recherche (und kann grade bei arbeitsrechtlichen Themen auch nur davon abraten – don’t do it!), sondern in einer Assistenzfunktion um mich selber zu strukturieren und zu challengen. KI macht mich effizienter und verbessert meine Arbeitsergebnisse, es ersetzt aber weder Berufserfahrung noch Menschenkenntnis.
So viel dazu. Jetzt zur Mitbestimmung.
Als ich 2024 die Rolle als Labour Relations Lead angetreten bin, hatte ich zwar schon viel hands-on Betriebsratserfahrung, aber so ein Gesamtüberblick hat mir gefehlt. Das ist kein Problem, kann man ja nachholen, und die wesentlichen Learnings habe ich in den letzten Monaten zusammengefasst und mit euch geteilt. Was noch fehlt, ist ein abschließender Überblick über die Ausschüsse und Gremien, aus denen so ein Betriebsrat besteht oder bestehen kann. Da ich grade in München in einer Hotelbar sitze und neben mir ein Haufen gutgelaunter Schweizer sehr lautstark das Leben genießt, mache ich es mir jetzt einfach und gebe diese Übersicht einfach an euch weiter:
Alle privat geführten Betriebe mit mindestens 5 oder mehr Mitarbeitenden dürfen einen Betriebsrat wählen. Nichtsdestotrotz haben überraschend wenig Unternehmen überhaupt einen BR, laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft waren es 2025 nur 7%.
Es gibt folgende Formen der Arbeitnehmervertretung:
- Betriebsrat: Der Klassiker für Unternehmen mit 5 Mitarbeitenden oder mehr.
- Gesamtbetriebsrat: Ist als koordinierendes Element verpflichtend, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebsräte hat, diesen aber nicht übergeordnet.
- Konzernbetriebsrat: Im Konzernumfeld optional möglich, kann gebildet werden, wenn die Mehrheit der Gesamtbetriebsräte dies beschließen und hat ebenfalls die Aufgabe, übergeordnete Themen zu koordinieren.
- Jugend- und Auszubildendenvertretung: Verpflichtende selbstorganisierende Vertretung von Azubis und allgemein Mitarbeitenden unter 18.. Wird unabhängig vom BR gewählt, hat allerdings keine eigenständige Mitbestimmungsrechte.
Im öffentlichen Dienst gibt es übrigens den Personalrat als adäquate Mitarbeitervertretung. Da ich davon allerdings keine Ahnung habe, belassen wir es an dieser Stelle bei dessen Erwähnung 🙂
Ämter des Betriebsrates:
- Betriebsratsvorsitzene*r und Stellvertretung: Verantwortlich für die Sitzungsleitung sowie Vertretung des Betriebsrates.
- Kassierer*in: Optional, zuständig für die Verwaltung der finanziellen Mittel des BRs.
- Schriftführer*in: Protokollführung der BR-Sitzungen. Dieses Amt kann rotierend vergeben werden.
Interne Gremien eine Betriebsrates:
- Betriebsausschuss: Betriebsräte mit neun oder mehr Mitgliedern müssen einen Betriebsausschuss zur internen Koordination des Betriebsrates bilden. Der BA besteht aus dem Vorsitz, der Stellvertretung und drei bis elf weiteren Mitgliedern. Der Vorsitz des Betriebsausschusses und die Stellvertretung sind auch die Vorsitzenden des Betriebsrates selber.
- Wirtschaftsausschuss: Ist ab über 100 Mitarbeitenden zu bilden und dazu berechtigt, regelmäßig umfangreiche Informationen vom Arbeitgebenden zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu erhalten. Nicht alle davon dürfen mit dem Betriebsrat geteilt werden.
- Arbeitsschutzausschuss: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist dieser verpflichtend vom Arbeitgebenden einzurichten, sobald der Betrieb 20 Mitarbeitende oder mehr hat. Er wird nur teilweise von Betriebsratsmitgliedern besetzt.
- Personalausschuss: Optional ab 100+ Mitarbeitenden im Betrieb. Prüft alle personellen Einzelmaßnahmen und ist über die Personalplanung zu informieren.
- Arbeitszeitausschuss: Optional ab 100+ Mitarbeitenden im Betrieb. Kontrolliert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Betrieb und prüft ggf. auch Schicht- oder Dienstpläne, falls vorhanden.
- Datenschutzausschuss: Optional ab 100+ Mitarbeitenden im Betrieb, prüft die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben und den Schutz personenbezogener Daten.
- Technologieausschuss: Optional ab 100+ Mitarbeitenden im Betrieb, zuständig für die Einführung neuer Software, KI oder digitaler Leistungsüberwachung sowie Cybersicherheit. Hat oft Schnittstellen zum Datenschutzausschuss.
Weitere Formen der Vertretung (keine BR-Ämter, arbeiten in der Praxis jedoch eng mit der Arbeitnehmervertretung zusammen):
- Frauenbeauftrage*r: in der Privatwirtschaft optional. Sollte gewählt werden ist, wird aber in der Praxis oft durch den BR oder auch den Arbeitgebenden bestellt.
- Schwerbehindertenbeauftragte*r: Vom Arbeitgebenden verpflichtend einzurichten, wenn es fünf oder mehr Schwerbehinderte im Betrieb gibt. Wird alle vier Jahre von den schwerbehinderten Beschäftigen des Betriebes gewählt.
Wer bei diesem Thema inhaltlich völlig eskalieren möchte (ich bin ehrlich, ich tu’s nicht), dem sei die Website der Kanzlei Hensche empfohlen, die das Thema in epischer Breite behandelt. Ist übrigens eine meiner bevorzugten Quellen bei arbeitsrechtlicher Recherche.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die Möglichkeit eines Europäischen Betriebsrates (EBR) hinweisen. Dieses Gremium muss für Unternehmen mit europaweiten Gesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigten, davon mindestens 150 in zwei EU-Mitgliedsländern, auf Antrag eingerichtet werden. Der Europäische Betriebsrat ergänzt nationale Arbeitnehmervertretungen, verfügt aber nicht über die weitreichenden Mitbestimmungsrecht etwa des deutschen Betriebsrates, sondern hat vor allem Informations- und Anhörungsrechte.
